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   OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 25/06   

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https://dejure.org/2006,29825
OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 25/06 (https://dejure.org/2006,29825)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2006 - 7 U 25/06 (https://dejure.org/2006,29825)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2006 - 7 U 25/06 (https://dejure.org/2006,29825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Zustellung eines Vollstreckungsbescheids; Bestehen einer Prozessfähigkeit nach der Nichtanordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Betreuungsverfahren; Anforderungen an das Bestehen einer Geschäftsunfähigkeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; ZPO § 56 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 25/06
    Nach der Lebenserfahrung sind Störungen der Geistestätigkeit als Ausnahmeerscheinungen anzusehen, weshalb regelmäßig von der Prozessfähigkeit der Parteien ausgegangen werden kann (BGH NJW 1996, 1059, 1060).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGH NJW 2000, 289, 290; 1996, 1059, 1060).

    In Betracht kommen dazu ergänzende Anhörungen der Sachverständigen Z... und H... ebenso wie die Einholung eines - weiteren - Sachverständigengutachtens zur Frage des Vorliegens der Prozessfähigkeit am 23.2.2005 als das im Rahmen der nach § 56 Abs. 1 ZPO gebotenen Prüfung stets probate Mittel (vgl. BGH NJW 1996, 1059, 1060; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 56 Rn. 8).

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 25/06
    Etwas anderes gilt allerdings, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGH NJW 2000, 289, 290; 1996, 1059, 1060).

    Dazu hat es unabhängig von etwaigen Beweisanträgen der Parteien alle in Betracht kommenden Beweise zu erheben, wobei es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden ist, sondern der Grundsatz des Freibeweises gilt (BGH a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 56 Rn. 8; a.A.: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, § 56 Rn. 7; MünchKomm./Lindacher, ZPO, 2. Aufl., § 51, 52, Rn. 42) und eine Prozessunfähigkeit regelmäßig nicht ohne eine persönliche Anhörung der Partei, in deren Rahmen sich das Gericht einen unmittelbaren Eindruck von ihrer Person verschaffen kann, festgestellt werden kann (BGH NJW 2000, 289, 290; Zöller/Vollkommer a.a.O.).

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